Beitrag vom Samstag, 14. November 2015
Magnus VI. Håkonsson und das neue Gesetz
Magnus VI. Håkonsson (1238-1280) gilt als der große Reformer Norwegens, was ihm den Beinamen Lagabøte (Gesetzesverbesserer) eintrug. Ab 1261 war er zusammen mit seinem Vater Håkon König Norwegens. Nach dem Tod Håkons auf dem Feldzug gegen Schottland im Jahre 1263 wurde Magnus VI. alleiniger Herrscher des Landes. Er brach mit der Expansionspolitik seines Vaters und leitete Verhandlungen mit Alexander III. von Schottland ein, die im Frieden von Perth (1266) mündeten.
Schon als 19-jähriger, als ihm 1257 der Königstitel verliehen wurde, schwor Magnus, den Menschen des Landes Recht und Gesetz Teil werden zu lassen. Er setzte sich für eine
Verbesserung und Vereinheitlichung der so genannten Landschaftsgesetze (landskapslover) ein, die nur für eine bestimmte Region (Landschaft) galten. Um dies zu erreichen sandte er Gelehrte und Diplomaten in verschiedene Regionen Europas, um die dortigen höfischen Gepflogenheiten und Verfassungen zu studieren.
Das Ergebnis was das 1274 verabschiedete, für damalige Zeiten sehr fortschrittliche und gerechte, Landesgesetz (landslov). Die Bedeutung Bergens im 13. Jahrhundert zeigt sich darin, dass für die Stadt zwei Jahre später noch ein eigenes Stadtgesetz niedergeschrieben wurde, das den Siedlungsraum juristisch vom ländlichen Umland abgrenzte.
Das Bergener Stadtgesetz bestand aus neun Abschnitten und drei ergänzenden Kapiteln. Besonders wichtig war die Stadtordnung (byskipingen). Mit dieser versuchte man u.a. die Bebauung zu regulieren, so dass die Gefahr von Bränden verringert wurde. Zudem war hierin vorgeschrieben, wo der Handel stattzufinden hatte. So ist zu lesen, dass die Øvregate die wichtigste Handelsstraße war. In Vågsbunnen, in der Umgebung der heutigen Kreuzkirche, sollten sich die Schuhmacher niederlassen und entlang der Brygge der Trockenfisch- und Kornhandel stattfinden. Die Halbinsel Nordnes, mit ihrer aufgelockerten Bebauung, eignete sich hingegen am Besten für Platz beanspruchende Waren, wie Mühlsteine oder auch Schiffe.
Für die Stadt von besonderer Bedeutung war auch das Kaufrecht (kjøpebolken). Hierin waren An- und Verkauf geregelt. Alle „per Handschlag besiegelten Abmachungen“ waren einzuhalten und das Anbieten gefälschter Waren galt als größtes Verbrechen. Des Weiteren war das Seerecht (farmannabolken) auf die Bedürfnisse der Stadt ausgerichtet. Es regelte die Heuer und den Schiffstransport nach Bergen und in andere Regionen.
Andere Abschnitte hingegen, wie das Christenrecht (kristendomsbolken), das Erbrecht (arvebolken), der Diebstahl (tyvebolken) und die Mannheiligkeit (mannhelgeboken), deckten sich mit dem Landesgesetz. Zu lesen war hier u.a., dass sich die Bestrafung nach der Schwere der Straftat richtet, Ehrenmorde verboten waren, ebenso wie Rache, und Familien nicht mehr für Familienangehörige haften mussten. Vater und Mutter hatten für die Hochzeit ihrer Töchter zu sorgen, Scheidungen waren unter bestimmten Umständen erlaubt.
Das Gesetz wurde später immer wieder angepasst und verändert, u.a. von Håkon V. Magnussøn, dem Sohn Magnus VI. Am 21. Oktober 1314 schrieb dieser: „… Viele Menschen verwenden Kleidung, um sich zu präsentieren und ihren Reichtum zu zeigen. Dies ist wenig nützlich für dieses arme Land und die Menschen die hier wohnen, und es ist gegen den königlichen Willen.“ Diese Einstellung, Wohlstand möglichst nicht zu zeigen und sich nicht über seine Mitmenschen zu stellen, hat in den skandinavischen Ländern bis heute ihre Gültigkeit. Das Gesetz kann also als Vorläufer des von Axel Sandemose 1933 verfassten Janteloven gesehen werden. Es ist eine im norwegischen Unterbewusstsein verankerte Verhaltensregel die u.a. besagt, dass man sich nicht einbilden sollte, besser als andere zu sein.
Verfasst von Martin Schmidt
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