Beitrag vom Mittwoch, 06. November 2019
Justizskandal in Norwegen
Eigentlich sollte nur Sozialbetrug verhindert werden. Das norwegische Arbeitsamt NAV berief sich dabei in 2400 Fällen auf ein norwegisches Gesetz, demzufolge Sozialleistungen nur in Norwegen bezogen werden dürfen. Möchte der Empfänger ins Ausland reisen, muss er die Fahrt vorher genehmigen lassen. 1994 trat jedoch Norwegen dem EWR, also dem Europäischen Wirtschaftsraum, bei. Dessen Gesetze, die denen der Länder übergeordnet sind, garantieren jedoch die Freizügigkeit der Bürger. 2012 wurden entsprechende EWR-Gesetze in norwegisches Recht umgewandelt. Dementsprechend hätte spätestens dann kein norwegischer Sozialhilfeempfänger mehr wegen eines Aufenthalts im Ausland verurteilt werden dürfen. Geschehen ist dies trotzdem. Meist wurden Strafzahlungen eingefordert, in 36 Fällen wurden kürzere Gefängnisstrafen ausgesprochen.
Die Frage ist nun, wie es zu diesen schwerwiegenden Fehlern kommen konnte und ob Staat und Gerichte den eklatanten Rechtsbruch legitimierten, um so möglichen Sozialmissbrauch vorzubeugen.
Verfasst von Martin Schmidt
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