Beitrag vom Freitag, 27. November 2015
Ferienhaus in Norwegen (ver)kaufen – Das müssen Sie wissen
Wer Norwegen liebt, wird sicher schon einmal mit dem Gedanken gespielt haben, sich dort niederzulassen und ein typisches rotes Holzhaus als Feriendomizil zu kaufen. Tatsächlich machen immer mehr Norwegenfans ihren Traum wahr und kaufen sich ein kleines Ferienhaus am Meer oder am Fjord. Doch worauf ist beim Kauf zu achten und wo liegen die Tücken bei einem späteren Verkauf?
Kann ein Deutscher in Norwegen ein Haus kaufen?
Jeder in Norwegen lebende Ausländer, aber auch jeder Auslandsansässige, darf in Norwegen Wohneigentum erwerben; er ist somit einem norwegischen Käufer gleichgestellt. Der Kauf muss nicht beim deutschen Finanzamt gemeldet werden.
Anders sieht es allerdings aus, wenn das Ferienhaus später wieder mit Gewinn verkauft wird. Wurde das Haus ausschließlich selbst genutzt und nicht an Urlauber vermietet, funktioniert der Verkauf problemlos und es fallen keine Steuern in Deutschland für die Veräußerung an. Anders sieht es aus, wenn die Ferienimmobilie auch zur Vermietung genutzt wurde – dann hält der deutsche Fiskus die Hand auf und verlangt immer dann Steuern, wenn die Immobilie vor Ablauf der Spekulationsfrist von zehn Jahren wieder veräußert wird. Mehr Informationen zu diesem Thema liefert der Ratgeber der VLH.
Ferienhaus in Norwegen kaufen – die ersten Schritte
Ferienhäuser oder Ferienwohnungen werden auch in Norwegen überwiegend im Internet oder in den Zeitungen inseriert. Vor Ort gibt es unzählige Maklerbüros, die teilweise auch deutsch sprechen. Die Auswahl ist groß und es gibt Angebote in diversen Größen und Preisklassen. Oft wird ein offener Besichtigungstermin angegeben (visning). Dort ist es möglich, sich ohne Terminabsprache oder Anmeldung die Immobilie anzuschauen. Je nach Lage unterscheiden sich die Preise enorm. Südnorwegen ist beispielsweise erheblich teurer als Nordnorwegen und je näher das Haus bei Oslo liegt, desto höher werden die Preise.
Wie funktioniert ein Hausverkauf in Norwegen?
In Norwegen läuft ein Hausverkauf meistens über einen Makler und über Gebote. Oft wird zu Beginn ein Startpreis aufgerufen, den Interessenten überbieten oder auch unterbieten. Jeder Interessent gibt ein schriftliches Kaufangebot ab. Dieses ist mit Nennung der Gebotsfrist bis zum Ablauf dieser Frist bindend.
Akzeptiert auch der Verkäufer das Gebot, so ist dies für beide Vertragsparteien bindend und es entsteht ein vorläufiger Kaufvertrag. Mit Vertragsunterschrift erhält der Erwerber einen Kaufbrief. Dieser ist amtlich beglaubigt – das ist an einem Siegel erkennbar. Außerdem wird der Verkauf ins Grundbuch eingetragen. Der Kaufbrief ist ein amtliches Dokument und der Vertragsabschluss sollte möglichst von einem Anwalt begleitet werden.
Verfasst von Martin Schmidt
Abgelegt unter
Nächster Artikel
27. November 2015
Vorheriger Artikel
26. November 2015
Lesetipps
Unsere Empfehlungen
Aktuelles - Nyheter
Coronavirus in Norwegen – Ansteckungsgefahren aus dem Osten?
Aktuelles - Nyheter
„Hele Norge klapper“
Aktuelles - Nyheter